Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2014 - III B 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32732
BFH, 18.08.2014 - III B 16/14 (https://dejure.org/2014,32732)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2014 - III B 16/14 (https://dejure.org/2014,32732)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2014 - III B 16/14 (https://dejure.org/2014,32732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 116 Abs 2 S 1, ZPO § 85 Abs 2, FGO § 155
    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 116 Abs 2 S 1 FGO, § 85 Abs 2 ZPO, § 155 FGO
    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 54 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 56 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen unrichtiger Adressierung der Beschwerdeschrift

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 2 S. 1
    Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen unrichtiger Adressierung der Beschwerdeschrift

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung der Beschwerdeschrift aufgrund eines Büroversehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2012 - XI B 44/12

    Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens und zur Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 18.08.2014 - III B 16/14
    Zwar kommt eine Wiedereinsetzung in Betracht, wenn der fristgebundene Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2012 XI B 44/12, BFH/NV 2012, 1811).
  • BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden -

    Auszug aus BFH, 18.08.2014 - III B 16/14
    Insbesondere muss er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2011 VIII R 29/09, juris; vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2005 - VIII B 291/04

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 18.08.2014 - III B 16/14
    a) Letzteres ergibt sich daraus, dass der Bevollmächtigte es versäumt hat, die von ihm unterzeichnete Beschwerdeschrift zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 11. August 2005 VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 7/04

    Beschwerdeerhebung zur Niederschrift bei einem unzuständigen FG

    Auszug aus BFH, 18.08.2014 - III B 16/14
    Dass der Schriftsatz dann am Folgetag der Vorsitzenden des im Schriftsatz durch das angegebene Aktenzeichen benannten Senats übermittelt und erst im Laufe eines weiteren Tages an den BFH übermittelt wurde, ist als Bearbeitung im ordentlichen Geschäftsgang zu werten (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 7/04, BFH/NV 2004, 976).
  • BFH, 07.06.1991 - IV R 32/91

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 18.08.2014 - III B 16/14
    Insbesondere muss er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2011 VIII R 29/09, juris; vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Falls das erkennende Gericht zu dem Schluss gelange, dass dem Finanzamt Y eine taggleiche, fristwahrende Weiterleitung an das zuständige beklagte Finanzamt per Fax oder ein telefonischer Hinweis an die Klägerin zumutbar gewesen sei und dies die Ursächlichkeit der fehlerhaften Adressierung des Einspruchsschreibens durch die Klägerin so weit überlagere, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sei, stehe dies im eindeutigen Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des BFH (Hinweise insbesondere auf die jüngsten Beschlüsse des BFH vom 18. August 2014 III B 16/14, BFH/NV 2015, 42 und des BGH vom 27. Juli 2016 XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 und vom 25. Januar 2017 XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386 sowie ergänzend auf den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 3. Januar 2001 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343).
  • BSG, 07.10.2015 - B 9 SB 47/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verwerfungsbeschluss wegen

    Zu den Pflichten eines Prozessbevollmächtigten bei der Überprüfung eines fristwahrenden Schriftsatzes - wie der Berufungseinlegung - gehört es, die Adressierung zumindest insoweit zu überprüfen, als das richtige Gericht genannt wird, denn der Prozessbevollmächtigte und nicht das - gut ausgewählte und geschulte - Büropersonal trägt die persönliche Verantwortung dafür, dass ein fristwahrender Schriftsatz bei dem richtigen Gericht eingeht (vgl zur Rechtsmittelschrift BSG Beschluss vom 14.12.2010 - B 10 EG 4/10 R - RdNr 11; BGH NJW-RR 2012, 694, Juris RdNr 11; BFH Beschluss vom 18.8.2014 - III B 16/14 - RdNr 8) .

    Eine Wiedereinsetzung kommt danach in Betracht, wenn der fristgebundene Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (BFH Beschluss vom 18.8.2014 - III B 16/14 - RdNr 11) .

  • BVerwG, 08.10.2020 - 4 B 36.20

    Zugang bei gemeinsamer Briefannahmestelle mehrerer Gerichte

    Denn es bewegt sich jedenfalls im Rahmen üblicher Abläufe, dass ein Schriftsatz bei dieser organisatorischen Ausgestaltung erst am Tag nach dem Eingang dem zuständigen Richter vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17 - juris Rn. 17 m.w.N., BFH, Beschluss vom 18. August 2014 - III B 16/14 - BFH/NV 2015, 42 , siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 248 ).
  • LSG Hamburg, 28.02.2022 - L 4 BK 2/21

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der

    Eine Wiedereinsetzung kommt danach in Betracht, wenn der fristgebundene Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (BFH Beschluss vom 18.8.2014 - III B 16/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht